Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht im Bezug auf Arbeitsstellenabsicherung an Straßen nach RSA 95?
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Verpflichtung, für einen verkehrssicheren Zustand von Straßen und Arbeitsstellen an Straßen zu sorgen. Für die Verkehrssicherungspflicht gelten folgende Grundsätze: Dementsprechend hat jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, die zur Abwendung drohender Gefahren notwendig sind (Verkehrssicherungspflicht).
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.
Wird die Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen und derjenige, der die Pflicht verletzt, haftet dem Geschädigten. Neben der zivilrechtlichen Haftung besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung.
Verkehrssicherungspflicht auf kommunaler Ebene
Aufgrund von Regelungen in den Landesstraßengesetzen ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht in den meisten Bundesländern den Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen als Amtspflicht übertragen. Eine persönliche Haftung der Beschäftigten kommt dementsprechend nur nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§ 839 BGB in Verbindung mit Art. 34GG) in Betracht.
Beginn und Ende der Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht beginnt mit der Einrichtung der Arbeitsstelle und endet mit deren endgültigem Abbau, d.h. sie besteht bis zum Abschluss der Arbeiten und Räumung der Arbeitsstelle bzw. Wiedereröffnung des Verkehrs.
Umfang der Verkehrssicherungspflicht
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht umfasst alle Maßnahmen, die ein verständiger, umsichtiger und vernünftiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen oder Sachen vor Schäden zu bewahren und ihm den Umständen nach zumutbar sind.
Es wird vom Verkehrssicherungspflichtigen demnach also nicht erwartet, dass er die Gefahrenquelle gegen alle denkbaren Schadensfälle absichert, jedoch muss er sämtliche Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren treffen, welche durch eine gewöhnliche bzw. bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können.
Bei Gewerbebetrieben wird der Inhalt der zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten durch die Unfallverhütungsvorschriften definiert. Ein Verstoß gegen die Vorschriften zeigt auch immer ein Verschulden an.
Träger der Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt demjenigen, der die Verfügungsgewalt über die Arbeitsstelle (Gefahrstelle) innehat, bei Arbeiten im Straßenbereich also derjenige, der Arbeiten ausführt oder ausführen lässt. Sobald öffentliche oder private Unternehmen nach einem angeordneten Verkehrszeichenplan Arbeiten im Straßenraum ausführen, liegt die Verkehrssicherungspflicht bei diesen Unternehmen. Daneben hat die anordnende Behörde (Straßenbaubehörde, Straßenverkehrsbehörde) in diesem Falle die Aufsichtspflicht über die Beachtung der Regeln der Verkehrssicherungspflicht durch das Unternehmen.
Anders ausgedrückt: Verkehrssicherungspflichtig ist,
- wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält
- oder eine Sache beherrscht, die für Dritte gefährlich werden kann
- oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt.
Dabei kann die Verkehrssicherungspflicht auch auf dritte Personen übertragen werden. Der ursprünglich Verkehrssicherungspflichtige unterliegt dann aber einer Kontrollpflicht.
Die Sicherung von Arbeitsstellen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht
Die Sicherung von Arbeitsstellen und der Einsatz von Absperrgeräten erfolgt nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekanntgibt.
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Weitere häufige Fragen:
- Wie erfolgt die optimale Baustelleneinrichtung?
- Welche Maßnahmen sind für eine rechtlich ordnungsgemäße Baustellenabsicherung erforderlich?
- Welche Sicherheitskennzeichen für die Baustellensicherung gibt es?
- Welche Sicherheitskennzeichnung muss für die Arbeits- und Sicherungsfahrzeugen sowie Arbeitsstelleneinrichtungen verwendet werden?