MVAS 99

Das MVAS ist ein Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, dass im Jahre 1999 vom Bundesministerium für Verkehr eingeführt wurde.

Das MVAS beinhaltet im Wesentlichen zeitlich gestaffelte Lehrpläne für verschiedene Schulungsgruppen. Dabei ist es für die Ausführung von Sicherungsarbeiten im Straßenraum ohne Bedeutung.

An wen richtet sich das MVAS?

Das MVAS richtet sich in erster Linie an Arbeiter und Schulungsanbieter für Seminare im Bereich Arbeitsstellenabsicherung. An diese ist das MVAS 99 eigentlich gerichtet. Es stellt jedoch keine Rechtsvorschrift für die Ausführung einer Arbeitsstellensicherung dar. Für den von einer Schulungsmaßnahme betroffenen Verantwortlichen ergibt sich dagegen die zunächst vorrangige Frage, durch wen er MVAS-konform geschult werden kann.

Um was geht es im MVAS?

Vorreiter des MVAS war die im Jahre 1997 eingeführte ZTV-SA. In den „zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“ wurde vom Bundesministerium für Verkehr erstmalig ein Qualifikationsnachweis für die Ausübung einer Arbeitsstellensicherung verlangt.

Mit der Einführung des MVAS wurden die Schulungsanforderungen deutlich verschärft.

Der Qualifikationsnachweis kann seit dem 1.1.2001 ausschließlich durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen geführt werden, wobei Erfahrungen aufgrund ausgeführter Verkehrssicherungsmaßnahmen als Nachweis nicht mehr anerkannt werden. Die auftrag­gebenden Stellen im Bereich der Straßenbauverwaltung des Bundes und der Länder müssen überdies ab diesem Zeitpunkt beim Aufstellen der Verdingungsunterlagen folgende Regelung einbauen:

"Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen gemäß dem ‘Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)’ ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen."

Auch wurde die Schulungsdauer des Verantwortlichen in Verbindung mit seinem Tätigkeitsfeld innerhalb des MVAS genauer definiert. Ein eintägiges Seminar für den Verantwortlichen stellt sich gemäß den bisherigen Erfahrungen als ausreichend dar, wenn sich dessen Tätigkeitsfeld auf kurzfristige Arbeitsstellen sowie auf Arbeitsstellen von längerer Dauer entweder auf innerörtliche Straßen, Landstraßen sowie Autobahnen eingrenzen lässt. Eine umfangreiche Schulung, die alle Arten von Arbeitsstellen einschließt und für den Bereich aller Straßen ausgerichtet ist, soll somit entsprechend MVAS mehr als einen Tag andauern, um den Lernstoff in ausreichendem Umfang weitergeben zu können.

Mit anderen Worten bedeutet dies folgendes: Der Auftraggeber kann für den Bereich innerörtlicher Straßen und Landstraßen auf den Nachweis einer 1-tägigen Schulung des Verantwortlichen (Schulungsgruppe "E" nach MVAS) bestehen. Dagegen hat der Auftraggeber die Möglichkeit gemäß MVAS für alle Arten von Straßen, d.h. dies inkludiert die Autobahnen, den Nachweis einer 2-tägigen Schulung zu verlangen. Da das MVAS in seiner derzeit gültigen Fassung keine Schulung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zwingend vorsieht, besteht außerdem die Möglichkeit, anfangs den Teil "Innerorts/Landstraßen" zu absolvieren und zu einem späteren Zeitpunkt den "Autobahnteil" abzulegen. Hinsichtlich der im MVAS angesprochenen Schulungsgruppen A-D handelt es sich jedoch lediglich um Empfehlungen. Hierzu äußert sich der BMV wie folgt:

"Im Hinblick auf die Zielsetzungen des MVAS würde ich es daher begrüßen, wenn auch die anderen im MVAS angesprochenen Beteiligten in Unternehmen und in den Behörden entsprechende Schulungsangebote annehmen würden, auch wenn sie für diese Qualifikationsnachweise nicht vorgeschrieben sind".

Warum wurde die MVAS eingeführt?

Die MVAS-Einführung im Jahre 1999 hat mehrere Gründe.

  • Die Ausbildung in den Unternehmen soll sich dank der MVAS verbessern
  • Den gestiegenen Anforderungen an die Verkehrssicherheit wird Rechnung getragen
  • Verkehrssicherungstechnische Defizite werden mit der MVAS behoben

Melden Sie sich bei einem unserer „Gefahr- und Arbeitsstellensicherung an Straßen“ - Seminare an und erwerben Sie einen Qualifikationsnachweis gemäß MVAS 99.

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